Auswahl des passenden Anbieters

Tipps zum Immobilienneubau

Auswahl des passenden Anbieters

Der Markt der Hausanbieter ist riesig. Ganz gleich, ob Sie sich für einen Bauträger, ein Architektenhaus, ein Fertigteilhaus, ein Ausbauhaus oder auch den Hausbau in eigener Regie durchführen wollen, wäre die Entscheidung zur Ausführung der erste Schritt. Sobald diese Entscheidung gefallen ist, sollten Sie Ihr zukünftiges Ausführungsunternehmen einer eingehenden Kontrolle unterziehen.

Dazu nachfolgende Hinweise, auf welche Faktoren Sie dabei insbesondere achten sollten:

    1. Recherchieren Sie, wie lange Ihr Unternehmen bereits am Markt ist und wieviel Häuser insgesamt bereits gebaut worden sind und wieviel Häuser im letzten Jahr fertiggestellt worden sind. Ausgehend davon, wie lange ein Unternehmen besteht und wie viele Häuser realisiert werden können, können Sie entsprechende Erfahrungen des Unternehmens in der Ausführung ableiten.
    2. Holen Sie sich möglichst Informationen zur Bonität und Zahlungsmoral des Unternehmens von Handwerkern, mit denen das Unternehmen zusammenarbeitet und von bisherigen Bauherren ein.
    3. Lassen Sie sich Referenzlisten von bisher fertiggestellten Häusern einschließlich der Bauherren geben, mit denen Sie sich austauschen können.
    4. Fragen Sie genau nach, ob der Verkäufer des Hauses und das Ausführungsunternehmen ein und derselbe Vertragspartner sind.
    5. Schauen Sie sich das Bau- und Leistungsverhältnis genau an: Wie detailliert sind alle Leistungen erfasst? Sind alle Leistungen für Sie bis ins Detail nachvollziehbar und welche Leistungen schließt das Bauunternehmen aus und sind durch Sie als Bauherr zu übernehmen?
      Wichtig ist, dass Sie für alle Bauleistungen einen Festpreis enthalten und im Angebot genau definiert ist, welche Leistungen zusätzlich enthalten sind für Baugrunduntersuchen, Vermessungsarbeiten, Baustelleneinrichtung und Baufertigstellungsversicherung.
    6. Auch sollten Sie darauf achten, dass sich das Bauunternehmen im Vertrag zu einem verbindlichen schlüsselfertigen Übergabetermin festlegt und bei Verzug des vereinbarten Termins Entschädigungszahlungen in entsprechender Höhe anbietet.
    7. Klären Sie auch ab, wie Ihre Gewährleistungsansprüche im Bauvertrag geregelt sind. Achten Sie darauf, dass Ihr Vertrag eine Gewährleistung nach BGB für fünf Jahre und eine Gewährleistungsversicherung oder –bürgschaft enthält.