Voll getilgt

Ratgeber Finanzierung

Voll getilgt

Im Durchschnitt werden Darlehen über eine Laufzeit von fünf, überwiegend zehn bis maximal fünfzehn Jahre abgeschlossen.

Eine Sonderform ist das Volltilgerdarlehen, welches über die gesamte Laufzeit mit einem festgeschriebenen Sollzinssatz komplett getilgt wird. Damit wird jedes Zinsänderungsrisiko über den gesamten Zeithorizont von mehreren Jahrzehnten durch den Kreditgeber getragen und für Sie als Kreditnehmer besteht Planungssicherheit bis zur Tilgung des letzten Euros. Möglich ist aktuell diese Form der Tilgung dadurch, dass trotz sehr langer Zinsbindungszeiten und damit verbundener Zinsaufschläge immer noch ein moderater Sollzinssatz von den Banken zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch vergeben werden kann.

Einschränkungen gibt es allerdings bei dieser Form der Tilgung insofern, dass Ihnen die Bank keinerlei Veränderungen zu den aktuellen Vertragsbedingungen hinsichtlich Sondertilgung, Tilgungswechsel oder vorzeitiger Kündigung des Vertrages einräumt. Aber ein Vergleich zu den gängigen Sollzinsbindungszeiten sollte überdacht werden.

Eine weitere Möglichkeit, sich die Zinsen bis zur endgültigen Rückzahlung des Darlehens zu sichern, besteht in der Kombination eines Festdarlehens und dem Abschluss eines Bausparvertrags. Dabei zahlen Sie nur Zinsen in Ihr Darlehen und gleichzeitig zahlen Sie Raten in Ihren Bausparvertrag. Mit dem angesparten Guthaben erhalten Sie dann meistens nach 15 Jahren ein Bauspardarlehen, dessen Sollzinssatz heute schon auf der Grundlage der jetzigen niedrigen Zinsen vereinbart wird und damit ebenfalls bis zur endgültigen Tilgung des Bauspardarlehens gilt. Ein ganz wesentlicher Vorteil besteht bei einem Bauspardarlehen zusätzlich darin, dass jederzeit Sonder- und Teilkündigungen sowie komplette Kündigungen möglich sind, ohne dass Vorfälligkeitszahlungen an die Bausparkasse gezahlt werden müssen.