Wichtige Hinweise zum Immobilienkauf

Tipps zum Immobilienkauf

Wichtige Hinweise zum Immobilienkauf

Fangen Sie langfristig vor dem Kauf einer Immobilie an zu recherchieren, wie sich in Ihrer geplanten Wohngegend die Preise entwickeln, um besser einschätzen zu können, ob es sich um ein aufstrebendes Wohnumfeld handelt oder ob eher mit Fluktuationen zu rechnen ist.
Stützen können Sie sich unter anderem auf den jährlichen Wohnpreisspiegel vom Immobilienverband Deutschland oder den Gutachterausschüssen der Städte und Kommunen.
Gleichzeitig können Sie über Online-Rechner ziemlich genaue Bewertungen eines Objektes vornehmen. Um ganz sicher zu sein, können Sie auch ein Verkehrsgutachten erstellen lassen. Damit erhalten Sie neben dem aktuellen Wert der Immobilie weitere wichtige Erkenntnisse über die Bausubstanz, eventuelle Mängel oder auch Besonderheiten des Objektes.
Erst dann sollten Sie mit Preisverhandlungen beginnen und sich gleichfalls ein für Sie realisierbares Limit für den Kaufpreis setzen. Dazu bietet sich an, bereits im Vorfeld gleichfalls mit einem Finanzpartner auf der Basis Ihrer finanziellen Voraussetzungen das Budget der möglichen maximalen Kaufpreissumme festzulegen.
Für die anstehenden Preisverhandlungen prüfen Sie genau den Zustand des Objektes, die eingebaute Technik und in welchem Umfang Reparaturen erforderlich werden. Überlegen Sie sich genau, welche Umbauten und damit verbundene Kosten zusätzlich zum Kaufpreis erforderlich werden, damit die Immobilie dann auch Ihren Vorstellungen entspricht und der angesetzte Kostenplan für Kauf und weitere Bauleistungen nicht gesprengt wird und damit eine Finanzierung entsprechend Ihrem finanziellem Rahmen im ungünstigsten Fall nicht mehr realisierbar wäre.

Rechtliche Grundlagen/ Grundbuch

Der Erwerb einer Immobilie ist mit einer Vielzahl von amtlichen Vorgängen verbunden. Wichtig für Sie ist zu wissen, dass beim Grundbuchamt des jeweiligen Amtsgerichtes für jedes Grundstück ein gesondertes Grundbuchblatt existiert.
In diesem Grundbuchblatt werden die Gemarkung, die Flurnummer, die Grundstücksgröße und die Nutzungsart des Grundstückes erfasst.
Weiterhin werden in diesem Grundbuchblatt in den Abteilungen I, II und III die Eigentümer, eventuelle Sondervereinbarungen wie Grunddienstbarkeiten, Lasten oder Beschränkungen sowie Sondernutzungsrechte sowie Grundpfandrechte in Form von Hypotheken oder Grundschulden erfasst.
Der Verkauf einer Immobile mit den damit vorzunehmenden Änderungen im Grundbuchblatt, die Beurkundung des Kaufvertrages und den damit verbundenen Eigentümer- und Gläubigerwechsel kann nur über einen Notar erfolgen. Damit kann jeglicher Missbrauch hinsichtlich von Eintragungen im Grundbuch vermieden werden, d.h. das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben und dessen Eintragungen gelten bis zur Widerlegung als richtig. Einsicht in das Grundbuch können Sie zum Beispiel nehmen, wenn Sie berechtigtes Interesse am Kauf der Immobilie nachweisen können.