Was heißt „schlüsselfertig“?

Tipps zum Immobilienneubau

Was heißt „ schlüsselfertig“?

Gemäß Verband Privater Bauherren schließen neun von zehn Bauherren mit ihrem Bauunternehmen einen „Bauvertrag schlüsselfertig“ ab – in der Annahme, mit Übergabe der Hausschlüssel ist das Haus einzugsfertig. Die Bezeichnung „schlüsselfertig“ ist jedoch kein gesetzlich geregelter Begriff und sagt noch nichts über den Zustand des Hauses zum Abschluss der Bauarbeiten aus noch über die Qualität der eingebauten Materialien. Wichtig ist, dass Sie mit Ihrem Bauunternehmen vorab klären, ob die Bezeichnung „schlüsselfertig“ tatsächlich alle  Maler- und Tapezierarbeiten, die Fußbodenbeläge, Stromanschlüsse, Fallrohre und dergleichen enthält.

Gerade wenn Ihnen ein Anbieter im Vergleich zu Mitwettbewerbern ein sehr preisgünstiges Kostenangebot vorlegt, sollten Sie sich die Leistungsbeschreibung sehr genau ansehen, ob alle Leistungen für eine schlüsselfertige Übergabe enthalten sind.

Sicher ist es für Sie als Bauherr nicht immer einfach, alle erforderlichen Leistungen, auch Ihre Aufgaben und Pflichten im Zusammenhang mit dem Baugeschehen vom Bodenaushub bis zur Schlüsselübergabe, genau zu erkennen. Gerade auch bei Planungsleistungen, erforderlichen Umplanungen – auch im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan – erfordern eine gewisse Fachkompetenz.

Deshalb ist es überlegenswert, ob  Sie zur Unterstützung Ihrer Interessen während des Baugeschehens einen Bauingenieur oder Architekten einbeziehen. Die zusätzlichen Aufwendungen können sich für Sie durchaus rechnen.